Leistungen


Die Kosten für osteopathische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erhoben. 

Da es sich bei der Osteopathie derzeit um ein alternatives Heilverfahren handelt, müssen osteopathische Behandlungen als Privatleistungen abgerechnet werden.


Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel teilweise oder vollständig. 

Hierzu zählen auch private Zusatzversicherungen sowie Beihilfeversicherte.


Gesetzlich Krankenversicherte können die Kosten  unter bestimmen Voraussetzungen anteilig erstattet bekommen. Ob und wie hoch die Erstattung ausfällt, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.  Die genauen Konditionen der eigenen Krankenkasse sollten bei einer/einem Sachbearbeiter/in vorab erfragt werden.


Einen Überblick zu den unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter folgender Liste:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen


Die konkreten Kosten einer Behandlung liegen bei:

  • 80 - 90€ für Kinder (45 min)
  • 100 - 115€ für Erwachsene (55 min)